Finanzielle Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen
Allgemeine Informationen: „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß §20h SGB V vom 10.03.2000 in der aktuellen Fassung
Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen durch die gesetzlichen Krankenkassen:
1. Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung
Diesen Fördertopf stellen alle gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Auf Antrag können im Wesentlichen finanzielle Unterstützungen für Büromaterialien, Porto, Raummieten, Informationsflyer u. ä. gewährt werden. Bitte die Eingabefrist 31.03.2021 beachten. Die Anträge der Selbsthilfegruppen aus der Region Ol/ WHV/ WTM/ Aurich/Leer senden Sie zur zentralen Sachbearbeitung an: Bekos Oldenburg, Lindenstr. 12 a, 26123 Oldenburg.
Ist eine fachliche Beratung gewünscht, steht als Ansprechpartnerin Bettina Grieshop- Matterne (AOK) als sogenannte „Einansprechpartnerin aller Krankenkassen“ unter Tel: 04441-88128634 zur Verfügung.
Der Verwendungsnachweis für 2020 bis zum 30.06.21 zu senden an: Marion Ziepke (AOK), Sevelter Str. 40, 49661 Cloppenburg, Tel.: 04471-18123601
E-Mail: marion.ziepke@nds.aok.de
Antragsformular: antrag-pauschalfrderung-2021-bearbeitbar
Ausfüllhilfe ab 2021: ausfllhilfe-gkv-nds-pauschalfrderung
Formular Verwendungsnachweis bei einer Antragssumme bis 750,00€: verwendungsnachweis-pauschalfrderung-bis-750-
Formular Verwendungsnachweis bei einer Antragssumme über 750,00 €: verwendungsnachweis-pauschalfrderung-ber-750-
Was kann mit dieser Förderung finanziert werden? Auflistung hier (Quelle gkv): pauschalfrderung-frderfhige-ausgaben-bersicht-stand-07.09.20
2. Kassenindividuelle Förderung
Einige Krankenkassen unterstützen auf Antrag innovative und zeitlich befristete Projekte einer Selbsthilfegruppe. Andere Kassen geben die dafür vorgesehene Summe in das Budget der oben genannten Förderung (siehe oben) und schließen so eine Förderung vor Ort aus. TIPP: Bevor Sie ein Projekt planen und Geldausgaben anstehen, sprechen Sie die Krankenkasse Ihrer Wahl an.
Information zu Corona bedingten Stornokosten: stornokosten-im-folgejahr-angeben
Hinweis: Die Mittel der Projektförderung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft, der BARMER GEK, der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) fließen direkt in die Pauschalförderung. Projekte vor Ort werden von diesen Kassen nicht gefördert.
Weitere Informationen auch unter Info finanzielle Förderung des GKV Spitzenverbandes (www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de).
3. Förderungen über Punkte 1+2 hinaus
- §45d SGB XI bei Pflegebedürftigkeit von Gruppenmitgliedern oder deren Angehörige zur Verbesserung und Unterstützung des Pflegealltages. Seit dem 01.01.2020 gilt eine veränderte Richtlinie, neue Formulare und eine auf den 31.03.20 vorgezogene Abgabefrist. Anträge nur über die Selbsthilfekontaktstelle.
- Sozialfond Wilhelmshaven: siehe Homepage der Stadt Wilhelmshaven