Finanzielle Förder­möglichkeiten für Selbsthilfe­gruppen chronisch kranker Menschen

Den aktuellen angepassten Leitfaden und die neuen Formulare ab 01.01.2024 finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes:

Selbsthilfe – GKV-Spitzenverband

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von Selbsthilfegruppen chronisch kranker Menschen durch die gesetzlichen Krankenkassen:

1. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Diesen Fördertopf stellen alle gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung. Auf Antrag können im Wesentlichen finanzielle Unterstützungen für Büromaterialien, Porto, Raummieten,

Informationsflyer u. ä. gewährt werden. Bitte die Abgabefrist 31.03.2025 beachten. Die Anträge der Selbsthilfegruppen aus der Region Ol/ WHV/ WTM/ Aurich/Leer sind zu senden an:

  • Bettina Grieshop- Matterne (AOK), Neuer Markt 18, 49377 Vechta. Tel.: 04441-922328634

Der Verwendungsnachweis für 2024 ist bis zum 30.06.25 zu senden an:

  • Bettina Grieshop- Matterne (AOK), Neuer Markt 18, 49377 Vechta. Tel.: 04441-922328634

Bitte nur die aktuellen Antragsformulare, die auf der GKV Seite zu finden sind, verwenden:

Antragsformulare – GKV Selbsthilfeförderung Niedersachsen (gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de)

 

Was kann mit dieser Förderung finanziert werden? Auflistung hier (Quelle gkv): https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/landesorganisationen-pauschalfoerderung/

2.  Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Einige Krankenkassen unterstützen auf Antrag innovative und zeitlich befristete Projekte einer Selbsthilfegruppe. Andere Kassen geben die dafür vorgesehene Summe in das Budget der oben genannten Förderung (siehe oben) und schließen so eine Förderung vor Ort aus. TIPPBevor Sie ein Projekt planen und Geldausgaben anstehen, sprechen Sie die Krankenkasse Ihrer Wahl an.

Information zu Corona bedingten Stornokosten: stornokosten-im-folgejahr-angeben

Hinweis: Die Mittel der Projektförderung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), der Knappschaft, der BARMER GEK, der Techniker Krankenkasse (TK), der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und der Hanseatischen Krankenkasse (HEK) fließen direkt in die Pauschalförderung. Projekte vor Ort werden von diesen Kassen nicht gefördert.

Weitere Informationen auch unter Info finanzielle Förderung des GKV Spitzenverbandes https://www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de/news/

3.  Förderungen über Punkte 1+2 hinaus

  • §45d SGB XI bei Pflegebedürftigkeit von Gruppenmitgliedern oder deren Angehörige zur Verbesserung und Unterstützung des Pflegealltages.
  • Anträge nur über die Selbsthilfe­-Kontaktstelle. Antragsfrist ist der 31.03.2025

Hilfe und Antragsformulare finden Sie unter folgendem Link: https://www.selbsthilfe-buero.de/index.php?id=620

  • Sozialfond Wilhelmshaven: siehe Homepage der Stadt Wilhelmshaven
Skip to content